Unfall? Wir helfen!
 
030/20 60 56 41

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?

Was ist zu tun?

  • Notieren Sie sich die Daten vom gegnerischen Fahrzeug (amtl. Kennzeichen, Fabrikat etc.), Unfallgegner (Name, Anschrift etc.) und  ggf. Zeugen
  • Rufen Sie bei unklarer Sachlage sowie Personenschäden in jedem Fall die Polizei
  • Schießen Sie, soweit möglich, Fotos vom Unfallort
  • Verlangen Sie die gesamten Daten des Unfallgegners 
  • Diskutieren Sie nicht mit dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten
  • Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang
  • Bewahren Sie den Unfallzettel gut auf


Sie sollten von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, denn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist dazu bestrebt einen Kfz-Gutachter aus eigenem Hause, für die Aufnahme des Schadens, zu schicken. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist jedoch rechtlich gesehen Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt und wird versuchen, Ihre gesetzlichen Ansprüche unberechtigt zu kürzen.

Oft fordert die gegnerische Versicherungen beim Geschädigten auch nur einen Kostenvoranschlag an. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet aber keine Wertminderung und auch keine Schadenfeststellung. Das ärgert den Geschädigten im Nachhinein oft sehr.

Sie wollen sich nicht ärgern?

Dann kontaktieren Sie uns!

Die Kfz-Gutachter vom GUTACHTENWERK sind unabhängig, zertifiziert* und anerkannt.



Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für die Gutachterkosten aufkommen, da die Kosten für die Erstellung des Gutachtens ein Teil des zu regulierenden Schadens darstellen. Eine Ausnahme sind Schäden bis zu einem Betrag von ca. 750€ (Bagatellschäden), wobei keine starre Betragsgrenze festgelegt ist. Die meisten Schäden übersteigen diese Bagatellgrenze. Oft stellen wir am Fahrzeug sogar noch weitere Schäden fest, welche dem Geschädigten bisher nicht aufgefallen sind. Sollte es sich im Rahmen der Begutachtung herausstellen, dass es sich bei dem vorliegenden Schaden um einen Bagatellschaden handelt, kann ein Kostenvoranschlag avisiert werden.

Egal was Sie auf dem Herzen haben, rufen Sie uns kostenfrei an. Wir helfen Ihnen gern. Sie können uns auch eine E-Mail oder eine Whatsapp-Nachricht schreiben. Ihr Team vom GUTACHTENWERK freut sich auf Sie.

 
 
 
 
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